Individuelle Pflegeschulung/Pflegeberatung in Hamburg

Zur Unterstützung der häuslichen Pflege bieten unsere hervoragend ausgebildeten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater nach § 45 SGB XI Pflegeschulungen an, in denen pflegende Angehörige in Fragen der Pflege angeleitet und unterstützt werden.

Pflegeschulung nach § 45

Die Pflegeschulung für Angehörige bereitet Sie bestmöglich auf die Pflege und Betreuung Ihres Angehörigen vor. >Die Pflegeschulung nach §45 SGB XI beinhaltet:

  • Die Beratung zur Finanzierung der Pflege
  • Die Beratung zu speziellen Erkrankungen und Krankheitsbildern wie z.B. Demenz
  • Präventionsberatung für pflegende Angehörige, Anleitung z.B. zur Mobilisation, Pflegehilfsmittel usw
  • Anleitung z.B. zur Mobilisation, Pflegehilfsmittel usw.

Pflegeberatungsbesuche nach §37.3 SGB XI

Die Beratungsbesuche können Sie bei der häuslichen Pflege Ihres Angehörigen unterstützen

  • Einschätzung der Pflege- und Betreuungssituation
  • Tipps zu Pflegehilfsmitteln
  • Anregung von Maßnahmen zur Verbesserung

Zusätzlicher Entlastungsbetrag nach §45 a/b SGB XI

Pflegebedürftigen des Pflegegrads 1 bis 5 steht ein Entlastungsbetrag in Höhe von mindestens 125,00€ monatlich zur Verfügung. Dieser Betrag ist zusätzlich zu den von Pflegegraden abhängigen Leistungen der Pflegeversicherung. Ausnahme Pflegegrad 1. Bis zu dieser Höchstsummen werden Leistungen, die bei einen zugelassen Pflegedienst eingekauft wurden, erstattet. Bei der Antragsstellung und weiteren Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich

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